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01-06-2000 [ п÷п╟я─я┌п╫п╣я─ ]
In diesem Jahr treten die п■nderungen im Б∙√ 19 Auslп╢ndergesetz (AusG) in Kraft. Fя▄r mehrere auslп╢ndische Ehefrauen und Ehemaenner beteutet das, dass sie nach zwei Jahren gemeinsamen Lebens mit einem deutschen Ehepartner im Fall der Ehescheidung einstaendiges Aufenthaltsrecht erhalten kя├nnen. In bestimmten Fп╢llen kann diese Frist noch kя▄rzer sein. Jedoch wird die Aufenthaltserlaubnis erstmal nur fuer ein Jahr gewaehrt. Erst danach kann die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. |