Rufnummerportierung im Mobilfunk

01-11-2002 [ teltarif.de ]

Was ist bei Rufnummern-Mitnahme zu beachten?

    Die Vorgängerinstitution der heutigen Bundesnetzagentur, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), hatte jedem Mobilfunk-Kunden ein lebenslanges Nutzungsrecht auf seine Rufnummer zugesprochen. Somit "gehört" eine Mobilfunknummer nicht dem jeweiligen Anbieter, sondern dem Kunden. Nach den Vorgaben der Behörde haben die Anbieter in Deutschland einheitliche Richtlinien für die Portierung geschaffen.


Bei Rufnummernmitnahme bleibt auch die Netzvorwahl erhalten

Bei der Portierung bleibt nicht nur die eigentliche Rufnummer, sondern auch die bisherige Netzvorwahl erhalten. Dies ist für den Besitzer der Nummer natürlich erstmal komfortabel. Für potentielle Anrufer kann es allerdings schnell kostspielig werden, da es nicht mehr möglich ist, den jeweiligen Anbieter anhand der Vorwahl zu erkennen. Die Mobilfunkanbieter bieten daher die Möglichkeit, über Kurzwahlen oder per SMS das zugeordnete Netz jeder Mobilfunknummer zu erfragen.


Übersicht der Netzbetreiber

Anbieter kostenlose Kurzwahl SMS Sonstiges
T-Mobile 4387 SMS mit Rufnummer
an Kurzwahl 4387
 
Kosten: 19 Cent pro SMS
Abfrage per WAP im T-Mobile-WAP-Portal
 
Kosten: WAP-Zugang
Vodafone 12313 nicht möglich nicht möglich
E-Plus 10667
o2 Germany nicht möglich SMS mit "NETZ Rufnummer"
an Kurzwahl 4636


T-Mobile ermöglicht zudem mittels der 01805-001133 eine Abfrage, ob eine Nummer des Bonner Netzbetreibers bereits portiert wurde. Darüber hinaus bieten Service-Provider zum Teil abweichende Möglichkeiten, das Netz eines Gesprächspartners zu ermitteln. So ist bei Talkline die Abfrage lediglich per SMS an die Kurzwahl 2000 möglich. Als Inhalt muss hier ebenfalls die Rufnummer übermittelt werden, die Antwort kommt per Kurzmitteilung zurück.
     Die frühere Möglichkeit, die Netzzugehörigkeit auch online abzufragen, wurde bei Talkline mittlerweile eingestellt. Bei debitel dagegen ist diese Internet-Abfrage nach wie vor möglich. Der Provider freenet, zu dem mittlerweile unter dem Namen freenetMobile auch das mobilcom-Angebot gehört, bietet keine unternehmenseigene Möglichkeit, das Netz zu ermitteln. Hier kann aber auf die Abfrage des jeweiligen Netzbetreibers zurückgegriffen werden, in dessen Netz das Angebot realisiert wird.


Bisherige Mailboxnummer bleibt bestehen


Zudem bleibt bei der Portierung auch die Rufnummer der Mailbox unverändert, gespeicherte Informationen können allerdings nicht zum neuen Anbieter übernommen werden. Somit bedarf es einer erneuten Einrichtung des Anrufbeantworters, alte Meldungen sowie der Ansagetext werden gelöscht. Bei einer Abfrage über Kurzwahl ist jedoch zu beachten, das hier die Nummer des neuen Anbieters verwendet werden muss. Diese können der folgenden Tabelle entnommen werden:

Anbieter Kurzwahl
T-Mobile 3311
Vodafone 5500
E-Plus 9911
o2 Germany 333




Nach der Portierung kann das bisher verwendete Handy in der Regel problemlos weiter genutzt werden, Ausnahme bilden hier lediglich sehr alte Handy-Modelle, die nur eine Netzfrequenz (900 oder 1800 MHz) unterstützen. Zu beachten ist zudem das Problem einer möglichen SIM-Lock-Sperre bei Prepaid-Handys.
     Durch die Portierung wird die alte SIM-Karte unbrauchbar und durch eine neue vom zukünftigen Anbieter ersetzt. Dies hat zur Folge, dass gespeicherte Rufnummern nur weiterhin verfügbar sind, wenn diese Daten auf dem Handy abgelegt oder auf die neue Karte übertragen werden. Die Servicenummern des bisherigen Anbieters können nicht mehr verwendet werden.


Welche Kosten entstehen bei der Portierung?


Bei der Portierung verlangt der Anbieter, von dem die Nummer mitgenommen wird, in der Regel ein Bearbeitungsentgelt. Die Bundesnetzagentur hat hier eine Obergrenze von 30,72 Euro festgesetzt. Beim neuen Provider entstehen bis auf wenige Ausnahmen dagegen keine Kosten. Einige Anbieter bieten auch Vergünstigungen oder Gutschriften, wenn zu ihnen eine Nummer übertragen wird. Bei einem Anbieter-internen Wechsel von einer Prepaid-Karte auf einen Laufzeitvertrag werden keine Entgelte erhoben, das Kartenguthaben wird in der Regel übertragen. Die Serviceprovider dagegen erheben in der Regel spezielle Entgelte im Falle eines internen Wechsel zu einem anderen Netz.
     Neben den klassischen Mobilfunkgesellschaften und Serviceprovidern ist die Rufnummernportierung teilweise auch bei den Mobilfunk-Discounter zu eigenen Konditionen möglich. Die jeweils anfallenden Kosten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.


Portierungs-Kosten bei Netzbetreibern und Service-Providern

Anbieter Abgehende Portierung Eingehende Portierung
Netzbetreiber  
T-Mobile 24,95 Euro 0,00 Euro
Vodafone 26,50 Euro 0,00 Euro
E-Plus 24,95 Euro 0,00 Euro
o2 Germany 25,00 Euro 0,00 Euro
Service-Provider  
Alphatel/Drillisch 29,95 Euro 0,00 Euro
debitel 24,95 Euro 0,00 Euro
Phone House 24,95 Euro 0,00 Euro
freenet mobile / mobilcom 24,95 Euro 0,00 Euro
Telco 29,95 Euro 0,00 Euro
Talkline 29,95 Euro 0,00 Euro
Victorvox 24,95 Euro 0,00 Euro
Mobilfunk-Discounter  
ALDI Talk 24,95 Euro nicht möglich
ay yildiz 24,95 Euro nicht möglich
BASE 24,95 Euro 0,00 Euro
blau.de 24,95 Euro nicht möglich
callmobile 24,95 Euro 0,00 Euro
CHE Mobil 25,00 Euro 0,00 Euro
igge & ko 24,95 Euro 0,00 Euro
Jamba! 24,95 Euro nicht möglich
ja!mobil 30,72 Euro nicht möglich
klarmobil 29,95 Euro 0,00 Euro
PTT 25,00 Euro 0,00 Euro
simply 30,72 Euro 0,00 Euro
simyo 24,95 Euro nicht möglich
smobil 24,95 Euro nicht möglich
solomo 25,00 Euro nicht möglich
sunsim 25,00 Euro 0,00 Euro
Tchibo 22,50 Euro 0,00 Euro
Tchibo prepaid 22,50 Euro nicht möglich
telesim 25,00 Euro nicht möglich
uboot/Schwarzfunk 24,95 Euro nicht möglich
VIVA 24,95 Euro nicht möglich


Wie wird die Portierung beantragt?

Durch die Regelungen der Bundesnetzagentur ist das Verfahren bei allen Anbieter einheitlich: Die Portierung einer Mobilfunknummer ist nur bei fristgerechter Kündigung und Ende eines bestehenden Vertrages möglich, die vorzeitige Übertragung einer Rufnummer somit ausgeschlossen. Der Wunsch nach Rufnummernmitnahme ist sinnvollerweise bei der Kündigung direkt zu vermerken. Während bei E-Plus und o2 auch die Portierung auf bestehende Verträge möglich ist, bei denen dann die bisherige Nummer verfällt, bieten T-Mobile und Vodafone diesen Service nicht. Auch die Portierung von zugeordneten Fax- und Datennummern ist möglich, beantragt werden muss diese gemeinsam mit dem Auftrag für die eigentliche Rufnummer.
     Die Portierung ist an bestimmte Fristen gebunden: Je nach Anbieter kann sie frühstens vier Monate vor Ablauf des Alt-Vertrages beantragt werden, theoretisch ist sie bis zu einem Monat nach Vertrags-Ende möglich. Zu beachten ist hier jedoch eine Bearbeitungszeit, die in die Frist mit eingerechnet werden muss. Somit ist ein frühzeitiger Antrag sinnvoll. Der neue Anbieter benötigt zunächst die genauen Kundendaten, und zwar exakt so, wie sie beim bisherigen Anbieter hinterlegt wurden. Hier bietet es sich an, eine Kopie des Vertrages oder eine alte Telefonrechnung mitzuschicken.
     Damit die Portierung gelingt, ist auf die genaue Einhaltung der Bestimmungen und Fristen zu achten: Sollte die Rufnummermitnahme innerhalb des vorgegebenen Zeitraums an den vorgeschriebenen Formalitäten scheitern, verfällt auch das Recht auf die Mobilfunknummer.


Ablauf der Portierung


Der neue Netzbetreiber teilt den Termin der Portierung per SMS mit. Aus technischen Gründen muss dieser nicht genau am Tag des Vertragsendes liegen. Da der alte Anbieter die Nummer abschaltet und der neue diese aufschalten muss, kann es zu kurzfristigen Empfangsunterbrechungen kommen, die in der Regel höchsten einige Studen dauern. Dies ist auf die technische Funktionsweise der Rufnummermitnahme zurückzuführen: Die Portierung unter Beibehaltung der bestehenden Vorwahlen wird über eine bei T-Systems beheimatete "zentrale MasterRoutingDatenBank" (zMRDB) relaisiert, die alle portierten Mobilfunknummern enthält. Die Netzbetreiber beziehen täglich zwischen 0 und 6 Uhr die aktuelle Version, um Gespräche korrekt weiterleiten zu können. Hierdurch entstehen zum Zeitpunkt der Portierung Erreichbarkeitslücken.


Festnetznummern sind auf mobilen Festnetzersatz portierbar


Zunehmend bieten die Mobilfunkanbieter auch Verträge und Optionen, die das Telefonieren mit dem Handy in einem bestimmten Gebiet zu Festnetzkonditionen ermöglichen. Hier wird neben der Mobilfunknummer auch eine Festnetznummer vergeben (zum Beispiel im o2-Genion-Tarif sowie bei der Vodafone Zuhause- oder der T-Mobile HomePhone-Option). Neben der Portierung der Mobilfunknummer kann in diesem Fall die bisherige Festnetzanschlussnummer als "mobile" Festnetznummer übernommen werden. Anders als bei der Portierung einer Handynummer darf jedoch der Festnetzanschluss in keinem Fall vom Kunden selbst gekündigt werden, da sonst die Portierung der alten Festnetznummer nicht mehr möglich ist. Die Rufnummernmitnahme wird lediglich beim neuen Anbieter beantragt, der alle weiteren Schritte übernimmt.


Welche Besonderheiten sind bei Prepaid-Karten zu beachten?


Die Portierung von einem alten auf einen neuen Laufzeitvertrag ist bei allen Anbietern problemlos möglich. Die Portierung einer Prepaid-Nummer auf einen Vertrag bieten ebenfalls nahezu alle Anbieter. Anders sieht es bei der Portierung auf Prepaidkarten aus, diese ist bei o2 und E-Plus sowie einigen Discountern nicht möglich.
     Soll eine Prepaid-Nummer portiert werden, verlangt der alten Anbieter eine so genannte Verzichtserklärung. Hierdurch erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass mögliches Restguthaben verfällt. Bei den Kundendaten ist darauf zu achten, dass die Prepaid-Karte auch auf den Antragsteller gemeldet ist, ansonsten sollten rechtzeitig Name und Adresse korrigiert werden.
     Durch die so genannte SIM-Lock-Sperre können zudem zusätzliche Kosten entstehen: Bei Kauf eines Prepaid-Pakets mit subventioniertem Handy des Herstellers ist dieses an die jeweilige Karte gebunden. Eine Aufhebung dieser Sperre ist kostenfrei erst nach einem gewissen Zeitraum möglich, andernfalls berechnet der Anbieter eine Pauschale für die Herausgabe des Entsperrcodes. Diese beträgt in der Regel knapp 100 Euro.


Guthaben auf Karte beachten


Wichtig für Prepaid-Kunden: Alle durch die Rufnummermitnahme anfallenden Kosten, so für den Wechsel und das potentielle Entsperren des SIM-Lock-Handys, werden vom Kartenguthaben abgezogen. Ausnahmen bilden hier nur einzelne Anbieter, die auch ein Lastschriftverfahren akzeptieren. In sofern ist es wichtig, auf ein ausreichendes Guthaben auf der Prepaidkarte zu achten, da sonst die Portierung nicht vollzogen werden kann und bei Fristüberschreitung das Recht auf die eigene Nummer entfällt.
     Die Portierung "innerhalb" eines Anbieters, also von Prepaid auf einen Laufzeitvertrag, ist in der Regel kostenlos, das bestehende Kartenguthaben kann, im Gegensatz zum Wechsel zu anderen Anbietern, auf den Vertrag übertragen werden.

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