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Fhrer-Erla ber den Erwerb der deutschen Staatsangehrigkeit durch Einstellung in die deutsche Wehrmacht

05-01-2009 [ ]

Führer-Erlaß über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einstellung in die deutsche Wehrmacht

I.

1) Deutschstämmige Ausländer, die der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS, der deutschen Polizei oder der Organisation Todt angehören, erwerben mit der Verkündung dieses Erlasses die deutsche Staatsangehörigkeit.
2) Deutschstämmige Ausländer, die in die deutsche Wehrmacht, die Waffen-SS, die deutsche Polizei oder die Organisation Todt eingestellt werden, erwerben mit dem Tag ihrer Einstellung die deutsche Staatsangehörigkeit.
3) Im Einzelfall kann etwas anderes bestimmt werden.

II.

Das Nähere zur Durchführung und Ergänzung dieses Erlasses bestimmt der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit den beteiligten Stellen.

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