Fhrer-Erla ber den Erwerb der deutschen Staatsangehrigkeit durch Einstellung in die deutsche Wehrmacht
05-01-2009 [ ]
Führer-Erlaß über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch
Einstellung in die deutsche Wehrmacht
I.
1) Deutschstämmige Ausländer, die der deutschen Wehrmacht, der
Waffen-SS, der deutschen Polizei oder der Organisation Todt angehören, erwerben mit der Verkündung dieses Erlasses die deutsche
Staatsangehörigkeit.
2) Deutschstämmige Ausländer, die in die deutsche Wehrmacht,
die Waffen-SS, die deutsche Polizei oder die Organisation Todt eingestellt
werden, erwerben mit dem Tag ihrer Einstellung die deutsche
Staatsangehörigkeit.
3) Im Einzelfall kann etwas anderes bestimmt werden.
II.
Das Nähere zur Durchführung und Ergänzung dieses Erlasses bestimmt der
Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit den beteiligten Stellen.